Frankfurt/Main – Der deutsche Vizemeister FC Schalke 04 muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe von 87.000 Euro zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ahndete insgesamt fünf Vorkommnisse in den Pokalspielen gegen den VfL Wolfsburg und Eintracht Frankfurt sowie in der Bundesligapartie beim FSV Mainz 05. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
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(dpa)