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Dopingproben falsch gelagert – Heras siegt vor Gericht

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Madrid – Ex-Radprofi Roberto Heras hat nach einem Justiz-Marathon in letzter Instanz 725 000 Euro Entschädigung vom spanischen Staat zugesprochen bekommen.

Das entschied laut spanischen Medienberichten der Oberste Gerichtshof des Landes. Der 43 Jahre alte Ex-Teamkollege von Lance Armstrong klagte erfolgreich gegen die Aberkennung seines vierten Vuelta-Sieges von 2005 wegen Dopings. Heras hatte ursprünglich eine Million Euro Entschädigung gefordert.

Auch der Oberste Gerichtshof folgte der Argumentation des Ex-Profis, seine Dopingproben seien nicht ordnungsgemäß gelagert worden. So hatte bereits 2011 ein Gericht in Castilla y Leon entschieden. 2016 war Heras bereits die jetzt in letzter Instanz bestätigte Summe zuerkannt worden. Die Berufung des spanischen Staates dagegen wurde am vergangenen Montag verworfen.

Der Kletterspezialist war 2005 von seinem damaligen Team Liberty Seguros entlassen worden und musste seine Karriere im Alter von 31 Jahren beenden. Der zunächst aberkannte vierte Vuelta-Gesamtsieg wurde Heras 2012 wieder zugesprochen.

Fotocredits: epa efe Luis Tejido
(dpa)

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