Wien – Den fünf bei der Nordischen Ski-WM festgenommenen Langläufern drohen nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis zu drei Jahre Haft.
Sie könnten wegen des Vergehens des Sportbetrugs angeklagt werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Doping selbst sei nach österreichischer Rechtslage nur strafbar, wenn man es bei anderen anwendet.
Wenn man sich als Sportler selbst dopt, sei das nach dem Dopinggesetz nicht strafbar. «Es gibt aber eben das Vergehen des Sportbetrugs», erklärte Mayr. Die Sportler wurden am Donnerstagvormittag noch vernommen. Ob sie in Untersuchungshaft kommen, müsse bis spätestens Freitagmittag entschieden werden. Auf freiem Fuß sei aber noch keiner von ihnen, sagte Mayr. Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft Innsbruck durchgeführt. Es sei aber möglich, die Verfahren gegen die ausländischen Athleten an ihre jeweiligen Heimatländer abzutreten, führte Mayr aus. Dies sei aber noch offen.
Bei der Doping-Razzia in Seefeld waren sieben Verdächtige, darunter fünf Athleten aus Österreich, Kasachstan und Estland, festgenommen worden.
Das Bundeskriminalamt wollte auf APA-Anfrage am Donnerstag keine weiteren Auskünfte erteilen. Es gehe nun erst mal darum, sich einen Überblick über die sichergestellten Materialien und Gegenstände zu verschaffen, sagte BK-Sprecher Vincenz Kriegs-Au. Zudem müssten auch die Vernehmungen der Beschuldigten ausgewertet werden.
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(dpa)